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   BayObLG, 28.09.2001 - Verg 17/01   

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https://dejure.org/2001,55128
BayObLG, 28.09.2001 - Verg 17/01 (https://dejure.org/2001,55128)
BayObLG, Entscheidung vom 28.09.2001 - Verg 17/01 (https://dejure.org/2001,55128)
BayObLG, Entscheidung vom 28. September 2001 - Verg 17/01 (https://dejure.org/2001,55128)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gegenstandswert des Verfahrens vor der Vergabekammer

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Verfahrensgang

 
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  • BayObLG, 29.09.1999 - Verg 4/99

    Festsetzung der zu erstattenden Kosten im Verfahren vor der Vergabekammer

    Auszug aus BayObLG, 28.09.2001 - Verg 17/01
    Erst anschließend kommt es zum gerichtlichen Beschwerdeverfahren gemäß §§ 116 ff. GWB (vgl. BayObLG Beschluss vom 29.09.1999 Verg 4/99, IBR 2000, 2; Beschluss vom 28.11.2000 Verg 11/00 JurBüro 2001, 209/210).
  • BayObLG, 28.11.2000 - Verg 11/00

    Kosten eines Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer

    Auszug aus BayObLG, 28.09.2001 - Verg 17/01
    Erst anschließend kommt es zum gerichtlichen Beschwerdeverfahren gemäß §§ 116 ff. GWB (vgl. BayObLG Beschluss vom 29.09.1999 Verg 4/99, IBR 2000, 2; Beschluss vom 28.11.2000 Verg 11/00 JurBüro 2001, 209/210).
  • BayObLG, 04.08.2000 - Verg 3/00

    Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung der zu erstattenden Aufwendungen im

    Auszug aus BayObLG, 28.09.2001 - Verg 17/01
    Der Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer Südbayern stellt eine selbständig anfechtbare Entscheidung dar, gegen die das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß §§ 116 ff. GWB zum Bayerischen Obersten Landesgericht gegeben ist (vgl. BayObLG BauR 2001, 238).
  • BayObLG, 12.04.2000 - Verg 1/00

    Vergabe von Leistungen im Rahmen eines Vergabeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 28.09.2001 - Verg 17/01
    Das Rechtsschutzinteresse, das im Nachprüfungsverfahren für jede Rüge gesondert zu prüfen ist, fehlt, wenn sich aus Gründen, die außerhalb der Rüge liegen, ergibt, daß dem Antragsteller der Zuschlag nicht erteilt werden kann (Bestätigung von BayObLG München, 12. April 2000, Verg 1/00, BayObLGZ 2000, 109).*).
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